Gewissen (Adj.)

Gewissen (Adj.).


* Er ist gewissen.Agricola I, 57.

Von denen, die für ein Femgericht vereidet, später in irgendein Geheimniss eingeweiht waren. Agricola sagt: »Dies hat man geredet von denen, die ynn das gerichte geschworen haben, nicht davon zu uermelden, denn also hat man sie genennet die Gewissenen, d.i. die ein Wissenschafft dises gerichts haben vnd sind doch verschwigen.«

Lat.: Areopagita taciturnior (subticentior). (Erasm., 889; Philippi, I, 40; Tappius, 54a.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1665.
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